Verhalten bei Feueralarm
Verhalten bei Feueralarm
1. Bei Brandausbruch muss in jedem Fall unverzüglich
Alarm gegeben werden.
Alarm gegeben werden.
- ebenfalls muss sofort die Feuerwehr (gegebenenfalls
auch die Polizei und
auch die Polizei und
Rettungsdienst verständigt werden.
2. Schüler verlassen unter Aufsicht des unterrichtenden
Lehrers die Unterrichtsräume und das Gebäude.
Lehrers die Unterrichtsräume und das Gebäude.
3. Kleidungsstücke und Lernmittel dürfen nur
mitgenommen werden, wenn dadurch keine
Verzögerung beim Räumen entsteht.
mitgenommen werden, wenn dadurch keine
Verzögerung beim Räumen entsteht.
4. Fenster sofort bei Alarmbeginn schließen, Türen nach
Verlassen des Raumes.
Verlassen des Raumes.
5. Lehrer/innen bleiben bei den Klassen, überzeugen sich,
dass niemand zurückbleibt.
dass niemand zurückbleibt.
- unterrichtsfreie Lehrer kontrollieren Toiletten, Gänge,
Bücherei etc.
Bücherei etc.
6. Unbeaufsichtigte Klassen sind vom Lehrer der
Nachbarklasse zu betreuen, und auf dem
Sammelplatz zu führen.
Nachbarklasse zu betreuen, und auf dem
Sammelplatz zu führen.
7. Auf dem vorgeschriebenen Sammelplatz stellen
die Lehrer/innen sofort die Vollzähligkeit der
Schüler/innen fest.
die Lehrer/innen sofort die Vollzähligkeit der
Schüler/innen fest.
8. Sind Fluchtwege unbenutzbar:
- verbleibt die Klasse im Raum bis Rettung kommt
- Lehrer/in führt die Klasse in einen anderen Raum, der nicht unmittelbar bedroht ist.