Verhalten bei Feueralarm

Verhalten bei Feueralarm

 
 
1.     Bei Brandausbruch muss in jedem Fall unverzüglich
  Alarm gegeben werden.
-   ebenfalls muss sofort die Feuerwehr (gegebenenfalls
    auch die Polizei und      
    Rettungsdienst verständigt werden.
 
2.    Schüler verlassen unter Aufsicht des unterrichtenden 
 Lehrers die Unterrichtsr
äume und das Gebäude.
 
3.     Kleidungsstücke und Lernmittel dürfen nur
 mitgenommen werden, wenn
dadurch keine
 Verzögerung beim Räumen entsteht.
 
4.     Fenster sofort bei Alarmbeginn schließen, Türen nach
 Verlassen des Raumes.
 
5.     Lehrer/innen bleiben bei den Klassen, überzeugen sich,
 dass niemand zurückbleibt.
-         unterrichtsfreie Lehrer kontrollieren Toiletten, Gänge, 
Bücherei etc.
 
6.     Unbeaufsichtigte Klassen sind vom Lehrer der
 Nachbarklasse zu betreuen,
und auf dem
 Sammelplatz zu führen.
 
7.     Auf dem vorgeschriebenen Sammelplatz stellen
 die Lehrer/innen sofort die
Vollzähligkeit der
 Schüler/innen fest.
 
8.     Sind Fluchtwege unbenutzbar:
-         verbleibt die Klasse im Raum bis Rettung kommt
-         Lehrer/in führt die Klasse in einen anderen Raum, der nicht unmittelbar bedroht ist.
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