Anlage zu Elternbrief 13
Smartwatches
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
einige Kinder nutzen sogenannte Smartwatches. Diese Uhren haben oft eine Telefon-, Notruf- und in der Regel auch eine Trackingfunktion, so dass Kinder im Notfall auf dem Schulweg ihre Eltern anrufen können und die Eltern sehen können, wo sich das Kind befindet.
Für die Schulzeit können diese Uhren in einen Schulmodus versetzt werden, sodass die Geräte ausschließlich als Uhr verwendet werden können. Sollte Ihr Kind eine solche Uhr besitzen, aktivieren Sie diese Funktion unbedingt vor Unterrichtsbeginn. Prüfen Sie, ob eine Smartwatch überhaupt mitgenommen werden muss. Eine Haftung für das Gerät kann nicht übernommen werden.
Da es an anderen Schulen bereits Fälle gegeben hat, in denen über eine Uhr Aufzeichnungen von Geräuschen und Gesprächen aus der näheren Umgebung vorgenommen wurden, möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass solche Aufnahmen grundsätzlich nur mit Einwilligung aller Beteiligten erfolgen dürfen. Grundsätzlich sind Aufnahmen jeglicher Art, wie z.B. das Fotografieren mit einer Smartwatch, in der Schule nicht gestattet.
Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, dass heimlich mitgeschnittene Gespräche, Film- und Fotoaufnahmen oder gar ins Netz gestellte Fotos oder Filme strafrechtlich verfolgt werden können.
Herzliche Grüße,
Dirk Hilmar Bünger
Rektor